Rechtsprechung
BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels
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Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - psychisch Behinderter
Verfahrensgang
- LSG Baden-Württemberg, 19.08.1993 - L 7 Vs 719/92
- BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 6/86
Merkzeichen B und G - Unentgeltliche Beförderung im Nah- und Fernverkehr
Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93
Daß der Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens B von dem Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens G abhängt, hat der Senat bereits entschieden (vgl SozR 3870 § 58 Nr. 2).
- BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der …
Zwar hat der erkennende Senat die inhaltgleiche Umschreibung der in Betracht kommenden Behinderungen in § 60 Abs. 1 S 1 SchwbG aF in seiner Entscheidung vom 10.5.1994 als abschließend betrachtet und psychisch erkrankte Personen, deren Leiden nicht mit "Anfällen" gleichzusetzen ist und nicht zu Störungen der Orientierungsfähigkeit führt, sondern nur zB mit Verstimmungen, Antriebsminderung und Angstzuständen ohne Betroffenheit des Gehvermögens einhergeht, nicht in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr als erheblich beeinträchtigt angesehen (BSG Beschluss vom 10.5.1994 - 9 BVs 45/93).Schwerbehinderte Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen hat der Senat schon in der Vergangenheit von der Vergünstigung des Nachteilsausgleichs G nicht generell ausgeschlossen, sondern lediglich psychische Beeinträchtigungen, durch welche die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sein kann, ohne dass das Gehvermögen betroffen ist, auf eine Vergleichbarkeit mit den Regelfällen bei Anfällen und Störungen der Orientierungsfähigkeit beschränkt (BSG Beschluss vom 10.5.1994 - 9 BVs 45/93 - Juris; zu Schmerzattacken etwa Hessisches LSG Urteil vom 17.2.1998 - L 4 SB 1351/95 - Juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 10 SB 154/12
Anerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht bei psychosomatischer …
Soweit der Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 10.05.1994, 9 BVs 45/93 (Antriebsstörungen aufgrund psychischer Leiden), des LSG Niedersachsen Bremen vom 28.09.2010, L 11 SB 77/07 (phobische Störung, mit Angstzuständen und Panikattacken) und des erkennenden Senates vom 27.08.2008, L 10 SB 112/04 (Orientierungsstörungen und Anfälle aufgrund von Medikamenteneinnahme) die Ansicht vertritt, psychische Störungen könnten allein nicht die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr auslösen, kann dies nur entsprechend der abschließenden Aufzählung in § 146 Abs. 1 S 1 SGB IX Fallgestaltungen betreffen, in denen sich, anders als hier, die psychische Störung gerade nicht unmittelbar auf das Gehvermögen selbst auswirkt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2010 - L 11 SB 77/07
Schwerbehindertenrecht - Voraussetzungen für die Zuerkennung des …
Während die Anhaltspunkte für ein hirnorganisches Anfallsleiden mittlerer Häufigkeit einen GdB von 60 bis 80 vorsehen, bedinge die bei der Klägerin vorliegende psychische Störung als schwere Störung lediglich einen GdB von 50. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des BSG vom 10. Mai 1994 (9 BVs 45/93), wonach psychisch erkrankte Personen, deren Leiden nicht mit Anfällen gleichzusetzen seien, sondern z.B. mit Verstimmungen, Antriebsminderung und Angstzuständen einhergingen, in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr nicht erheblich beeinträchtigt seien.Denn mit "Anfällen" i.S.v. § 146 Abs. 1 S. 1 SGB IX sind nur hirnorganische Anfälle, insbesondere epileptische Anfälle, aber auch hypoglykämische Schocks (bei Zuckerkranken) gemeint, also solche Anfälle, die mit Bewusstseinsverlust und Sturzgefahr verbunden sind (BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93).
Die Fälle der die Fortbewegungsfähigkeit beeinträchtigenden Gründe, welche bei der Zuerkennung des Merkzeichens "G" einbezogen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG, der auch der erkennende Senat folgt, aber abschließend geregelt (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994, a.a.O).
Als nicht in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt gelten daher psychisch erkrankte Personen, deren Leiden nur mit sonstigen Beeinträchtigungen oder Störungen einhergehen, wie etwa Verstimmungen, Antriebsminderung und Angstzuständen (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994, a.a.O).
- LSG Hamburg, 12.04.2011 - L 4 SB 7/09
Psychische Erkrankung keine Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichen …
Die Fälle der die Fortbewegungsfähigkeit beeinträchtigenden Gründe, welche bei der Zuerkennung des Merkzeichens "G" einbezogen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG, der auch der erkennende Senat folgt, aber abschließend geregelt (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93 -, juris).Als nicht in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt gelten daher psychisch erkrankte Personen, deren Leiden mit sonstigen Beeinträchtigungen oder Störungen einhergehen, wie etwa Verstimmungen, Antriebsminderung, Angstzuständen (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994, a.a.O) oder auch zu Umwegen nötigende imperative Stimmen.
Denn mit "Anfällen" im Sinne von § 146 Abs. 1 S. 1 SGB IX sind nur hirnorganische Anfälle, insbesondere epileptische Anfälle, aber auch hypoglykämische Schocks (bei Zuckerkranken) gemeint, also solche Anfälle, die mit Bewusstseinsverlust und Sturzgefahr verbunden sind (BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994, a.a.O.).
- LSG Hamburg, 03.07.2012 - L 3 SB 6/09
Voraussetzungen für die Zuerkennung der Merkzeichen "G" und "B"
Auf den Hinweis des Berufungsgerichts, dass es in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93) davon ausgehe, das die in § 146 Abs. 1 SGB IX enthaltene Aufzählung abschließend sei und deshalb mit Anfällen nur solche hirnorganischen Ursprungs gemeint sei könnten sowie eine Einbeziehung psychogener Anfälle nicht möglich sei, trägt der Kläger vor, die angeführte Entscheidung des Bundessozialgerichts sei nicht einschlägig, denn diese befasse sich mit Antriebsstörungen, Verstimmungen und Angstzuständen, die ohne Bewusstseinsverlust aufträten.Denn die Fälle der die Fortbewegungsfähigkeit beeinträchtigenden Gründe, welche bei der Zuerkennung des Merkzeichens "G" einbezogen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG, der auch der erkennende Senat folgt, abschließend geregelt (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93).
Als nicht in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt gelten daher psychisch erkrankte Personen, deren Leiden mit sonstigen Beeinträchtigungen oder Störungen einhergehen, wie etwa Verstimmungen, Antriebsminderung, Angstzuständen (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994, a.a.O).
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 11 SB 158/08
Zuerkennung der Merkzeichen "G", "aG" und "B" bei Wirbelsäulenschäden und …
Nach den Anhaltspunkten liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr aber nur bei einer Beeinträchtigung des Gehvermögens und bei Anfällen oder einer Störung der Orientierungsfähigkeit vor; nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG Beschluss vom 10. Mai 1994, 9 BVs 45/93, zitiert nach juris) ist diese Aufzählung abschließend. - LSG Baden-Württemberg, 12.10.2011 - L 6 SB 3032/11
Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich G - nicht organisch bedingte …
Mit diesen Anfällen und Störungen sind nur hirnorganische Anfälle, insbesondere epileptische Anfälle, aber auch hypoglykämische Schocks bei Zuckerkranken gemeint, also solche Anfälle, die mit Bewusstseinsverlust und Sturzgefahr verbunden sind (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.09.2010 - L 11 SB 77/07 - unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 10.05.1994 - 9 BVs 45/93).Eine Abweichung von der Regelung des § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist nicht möglich, weil der Gesetzgeber auch in Kenntnis der Rechtsprechung des BSG und der AHP sowie VG keine andere Regelung der Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs G getroffen hat (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.09.2010 - L 11 SB 77/07 - unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 10.05.1994 - 9 BVs 45/93).
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2011 - L 11 SB 67/09
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Verordnungsermächtigung - …
Dabei sind mit hirnorganischen Anfällen solche Anfälle gemeint, die neurologische Ursachen haben und mit Bewusstseinsverlust und Sturzgefahr einhergehen (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93 -, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - L 11 SB 77/07 -, LSG Hamburg, Urteil vom 12. April 2011 - L 4 SB 7/09 -, jeweils zitiert nach juris).Demnach vermögen psychische Störungen nicht das Vorliegen einer erheblichen Gehbehinderung zu begründen, wenn diese sich - wie in der Regel und so auch hier - nicht auf das Gehvermögen selbst auswirken (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93 -, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - L 11 SB 77/07 -, LSG Hamburg, Urteil vom 12. April 2011 - L 4 SB 7/09 -, jeweils zitiert nach juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 11 SB 255/13
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - chronisch-rezidivierende multifokale …
Denn gemeint sind insoweit Anfälle, die mit Bewusstseinsverlust und Sturzgefahr verbunden sind (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93 - juris;… vgl. auch BT-Drs. 8/2453, S. 10: "Anfallskranke, bei denen die Gefahr besteht, dass sie plötzlich stürzen").Denn mit dem Anfallsleiden - ebenso wie mit der Störung der Orientierungsfähigkeit - sind abschließend zusätzliche Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit geregelt worden, bei denen das Gehvermögen nicht betroffen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93 - juris).
- BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Schwerbehinderte Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen hat der Senat schon in der Vergangenheit von der Vergünstigung des Nachteilsausgleichs G nicht generell ausgeschlossen, sondern lediglich psychische Beeinträchtigungen, durch welche die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sein kann, ohne dass das Gehvermögen betroffen ist, auf eine Vergleichbarkeit mit den Regelfällen bei Anfällen und Störungen der Orientierungsfähigkeit beschränkt (BSG Beschluss vom 10.5.1994 - 9 BVs 45/93 - Juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2002 - L 7 SB 97/01
Automatische Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) bei Hinzutreten von …
- SG Aachen, 16.04.2013 - S 12 SB 1136/12
Höhe des GdB - Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2007 - L 13 SB 52/05
- SG Osnabrück, 18.05.2018 - S 9 SB 100/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2012 - L 11 SB 91/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2018 - L 5 SB 48/15
- BSG, 18.02.2014 - B 9 SB 41/13 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche …
- LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 24/05
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Neufeststellung seiner Behinderungen und …
- SG Berlin, 08.01.2014 - S 192 SB 1306/12
Schwerbehindertenrecht - keine isolierte Feststellung des Merkzeichens B - keine …
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2015 - L 8 SB 399/15
- SG Aachen, 08.06.2010 - S 17 SB 206/07
Kein Anspruch auf Erhöhung des Grad der Behinderung (GdB) auf mehr als 90 - keine …
- SG Aachen, 08.06.2010 - S 17 SB 206/08
Kein Anspruch auf Anerkenung des Grad der Behinderung (GdB) von 100 sowie auf das …
- LSG Saarland, 06.11.2007 - L 5 SB 72/06
Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - Schmerzattacken
- LSG Bayern, 06.11.2003 - L 18 SB 113/00
Vorliegen mehrerer Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1998 - L 7 SB 140/97
Nachteilsausgleich G - Nachteilsausgleich B - 3-jähriges Kind - Diabetes mellitus …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2006 - L 13 SB 30/05
Zuerkennung des Nachteilsausgleiches 'G' (erhebliche Beeinträchtigung der …
- LSG Bayern, 31.05.2005 - L 18 SB 20/04
Strittige GdB-Erhöhung von 40 auf 80 und Zuerkennung des Merkzeichens 'G'
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 13 SB 7/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10
- SG Aachen, 24.11.2005 - S 18 SB 272/04
Gesundheitliche Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "G"
- SG Berlin, 10.01.2005 - S 40 SB 554/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2018 - L 5 SB 43/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 10 SB 147/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 10 SB 185/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2016 - L 13 SB 134/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2002 - L 5 SB 48/02
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2016 - L 13 SB 26/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2016 - L 13 SB 99/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2020 - L 13 SB 39/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2020 - L 13 SB 129/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2009 - L 13/9 SB 77/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2004 - L 9 B 27/04
- SG Hamburg, 02.06.2015 - S 59 SB 420/13
- SG Oldenburg, 02.08.2007 - S 1 SB 63/06
- SG Oldenburg, 21.07.2006 - S 1 SB 52/06