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   BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93   

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https://dejure.org/1994,4042
BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93 (https://dejure.org/1994,4042)
BSG, Entscheidung vom 10.05.1994 - 9 BVs 45/93 (https://dejure.org/1994,4042)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93 (https://dejure.org/1994,4042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 6/86

    Merkzeichen B und G - Unentgeltliche Beförderung im Nah- und Fernverkehr

    Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93
    Daß der Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens B von dem Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens G abhängt, hat der Senat bereits entschieden (vgl SozR 3870 § 58 Nr. 2).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Zwar hat der erkennende Senat die inhaltgleiche Umschreibung der in Betracht kommenden Behinderungen in § 60 Abs. 1 S 1 SchwbG aF in seiner Entscheidung vom 10.5.1994 als abschließend betrachtet und psychisch erkrankte Personen, deren Leiden nicht mit "Anfällen" gleichzusetzen ist und nicht zu Störungen der Orientierungsfähigkeit führt, sondern nur zB mit Verstimmungen, Antriebsminderung und Angstzuständen ohne Betroffenheit des Gehvermögens einhergeht, nicht in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr als erheblich beeinträchtigt angesehen (BSG Beschluss vom 10.5.1994 - 9 BVs 45/93).

    Schwerbehinderte Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen hat der Senat schon in der Vergangenheit von der Vergünstigung des Nachteilsausgleichs G nicht generell ausgeschlossen, sondern lediglich psychische Beeinträchtigungen, durch welche die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sein kann, ohne dass das Gehvermögen betroffen ist, auf eine Vergleichbarkeit mit den Regelfällen bei Anfällen und Störungen der Orientierungsfähigkeit beschränkt (BSG Beschluss vom 10.5.1994 - 9 BVs 45/93 - Juris; zu Schmerzattacken etwa Hessisches LSG Urteil vom 17.2.1998 - L 4 SB 1351/95 - Juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 10 SB 154/12

    Anerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht bei psychosomatischer

    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 10.05.1994, 9 BVs 45/93 (Antriebsstörungen aufgrund psychischer Leiden), des LSG Niedersachsen Bremen vom 28.09.2010, L 11 SB 77/07 (phobische Störung, mit Angstzuständen und Panikattacken) und des erkennenden Senates vom 27.08.2008, L 10 SB 112/04 (Orientierungsstörungen und Anfälle aufgrund von Medikamenteneinnahme) die Ansicht vertritt, psychische Störungen könnten allein nicht die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr auslösen, kann dies nur entsprechend der abschließenden Aufzählung in § 146 Abs. 1 S 1 SGB IX Fallgestaltungen betreffen, in denen sich, anders als hier, die psychische Störung gerade nicht unmittelbar auf das Gehvermögen selbst auswirkt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2010 - L 11 SB 77/07

    Schwerbehindertenrecht - Voraussetzungen für die Zuerkennung des

    Während die Anhaltspunkte für ein hirnorganisches Anfallsleiden mittlerer Häufigkeit einen GdB von 60 bis 80 vorsehen, bedinge die bei der Klägerin vorliegende psychische Störung als schwere Störung lediglich einen GdB von 50. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des BSG vom 10. Mai 1994 (9 BVs 45/93), wonach psychisch erkrankte Personen, deren Leiden nicht mit Anfällen gleichzusetzen seien, sondern z.B. mit Verstimmungen, Antriebsminderung und Angstzuständen einhergingen, in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr nicht erheblich beeinträchtigt seien.

    Denn mit "Anfällen" i.S.v. § 146 Abs. 1 S. 1 SGB IX sind nur hirnorganische Anfälle, insbesondere epileptische Anfälle, aber auch hypoglykämische Schocks (bei Zuckerkranken) gemeint, also solche Anfälle, die mit Bewusstseinsverlust und Sturzgefahr verbunden sind (BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93).

    Die Fälle der die Fortbewegungsfähigkeit beeinträchtigenden Gründe, welche bei der Zuerkennung des Merkzeichens "G" einbezogen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG, der auch der erkennende Senat folgt, aber abschließend geregelt (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994, a.a.O).

    Als nicht in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt gelten daher psychisch erkrankte Personen, deren Leiden nur mit sonstigen Beeinträchtigungen oder Störungen einhergehen, wie etwa Verstimmungen, Antriebsminderung und Angstzuständen (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994, a.a.O).

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